Ob zur Abschreckung, zur Aufklärung oder einfach für ein besseres Sicherheitsgefühl – Videoüberwachung ist für viele Unternehmen heute selbstverständlich. Doch spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sich immer wieder die Frage: Was darf man eigentlich noch? Und wie setzt man Videotechnik so ein, dass sie rechtskonform – und gleichzeitig wirksam – ist?
Die gute Nachricht: Videoüberwachung ist nicht verboten. Im Gegenteil. Wer ein paar klare Regeln beachtet, kann Kameras rechtssicher betreiben – ohne juristische Stolperfallen und ohne unangenehme Diskussionen mit Mitarbeitenden oder Kunden.
In diesem Artikel zeigen wir, worauf es dabei ankommt – verständlich, praxisnah und mit einem Blick fürs Wesentliche.
Warum überhaupt DSGVO – und was hat das mit Kameras zu tun?
Sobald eine Kamera Personen ins Bild rückt – ob Mitarbeitende, Besucher oder Passanten – ist man im Bereich des Datenschutzes. Denn Bilder, auf denen Menschen erkennbar sind, zählen zu personenbezogenen Daten. Genau hier greift die DSGVO. Aber: Die DSGVO will nicht verhindern, dass Sie Ihre Räume oder Außenflächen schützen. Sie sorgt nur dafür, dass das fair, transparent und verhältnismäßig geschieht.
Die rechtliche Basis ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – demnach ist eine Verarbeitung zulässig, wenn ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Und das kann zum Beispiel sein:
- Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus
- Sicherheit für Kundschaft und Mitarbeitende
- Nachvollziehbarkeit bei Vorfällen oder Streitigkeiten
- Kontrolle von Ein- und Ausgängen
Kurz gesagt: Wenn ein guter Grund vorliegt und keine unnötige Überwachung stattfindet, steht dem Einsatz von Videotechnik wenig im Wege.
Was ist erlaubt – und wie setzt man es richtig um?
Viele Fragen lassen sich mit gesundem Menschenverstand beantworten: Muss der Pausenraum wirklich überwacht werden? Muss die Kamera bis auf den öffentlichen Gehweg filmen? Hier gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Was auf jeden Fall dazugehört:
✅ Ein klarer Zweck: Kameras sollen ein konkretes Problem lösen – nicht einfach nur „alles im Blick behalten“.
✅ Sichtbare Hinweise: An jedem Eingang sollte ein Schild hängen, das auf die Kamera hinweist. Das schafft Transparenz.
✅ Keine Überwachung in sensiblen Bereichen: Toiletten, Umkleiden, Ruhezonen? Absolutes No-Go.
✅ Klare Speicherregeln: Aufnahmen sollten nicht ewig gespeichert werden – 48 bis 72 Stunden sind oft völlig ausreichend.
✅ Zugriffsrechte regeln: Nicht jeder im Unternehmen muss Zugriff auf die Aufnahmen haben. Wer Zugriff hat, sollte geschult sein.
Und was sollte man lieber lassen?
- Kameras, die auch öffentliche Gehwege oder Nachbargrundstücke erfassen
- Versteckte Kameras zur heimlichen Kontrolle von Mitarbeitenden
- Dauerhafte Überwachung von Schreibtischen oder Besprechungsräumen
- Aufnahmen, die ohne Anlass gespeichert und nicht gelöscht werden
Solche Maßnahmen sind selten notwendig – und können rechtlich problematisch werden.
Ihre Pflichten als Betreiber – kurz und verständlich
Als Betreiber einer Videoanlage tragen Sie die Verantwortung. Das bedeutet:
- Informieren: Betroffene müssen wissen, dass sie gefilmt werden – und warum.
- Dokumentieren: In einem einfachen Verzeichnis sollten Sie aufschreiben, welche Kameras wo hängen und wofür sie genutzt werden.
- Absichern: Aufnahmen müssen vor Missbrauch geschützt sein – mit Passwörtern, Zugriffsbeschränkungen und sicheren Speichermedien.
- Löschen: Was nicht mehr gebraucht wird, muss automatisch gelöscht werden. Viele Systeme bieten hier praktische Funktionen.
- Externe Dienstleister? Dann brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung – das ist schnell gemacht, aber wichtig.
Typische Missverständnisse – und wie man es besser macht
❌ „Seit DSGVO darf man gar nichts mehr.“
✔️ Doch, darf man. Man muss es nur ordentlich begründen und transparent machen.
❌ „Ein Schild brauche ich nicht, das sieht man doch.“
✔️ Doch, brauchen Sie. Und es reicht nicht nur das Kamerasymbol – auch Kontaktdaten und Zweck gehören dazu.
❌ „Solange ich nichts speichere, ist es kein Datenschutzproblem.“
✔️ Schon die reine Erfassung kann datenschutzrelevant sein – also besser gleich sauber planen.
Fazit: Sicherheit ja – aber mit Augenmaß
Videoüberwachung ist ein wertvolles Werkzeug für mehr Sicherheit im Alltag. Wenn Sie mit Augenmaß planen, die richtigen Stellen überwachen und die Regeln der DSGVO beachten, haben Sie rechtlich nichts zu befürchten – im Gegenteil: Sie zeigen Verantwortung.