Sicherheitsanlagen wie Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldesysteme, Zutrittskontrollen und Videoüberwachungssysteme sind elementare Bestandteile des betrieblichen Schutzkonzepts. Sie sollen nicht nur im Ernstfall zuverlässig funktionieren, sondern auch die gesetzlichen, normativen und versicherungsrelevanten Anforderungen erfüllen.

Doch viele Betreiber fragen sich: Welche Wartung ist wann erforderlich? Was verlangt der Gesetzgeber? Und wer ist eigentlich für die Durchführung verantwortlich? In diesem ausführlichen Leitfaden zeigen wir, wie Sie Ihre Sicherheitsanlagen rechtssicher, betriebsbereit und wirtschaftlich sinnvoll instand halten – ohne den Überblick zu verlieren.


Warum regelmäßige Wartung so wichtig ist

Sicherheitsanlagen sind technisch komplexe Systeme. Im Gegensatz zu vielen Alltagsgeräten sollen sie oft jahrelang störungsfrei im Hintergrund arbeiten – ohne tägliche Nutzung, aber mit 100% Verlässlichkeit im Ernstfall.

Ohne Wartung drohen:

  • Fehlfunktionen oder Totalausfälle, die im Ernstfall Menschenleben gefährden können
  • Fehlalarme, die zu unnötigen Kosten und Vertrauensverlust führen
  • Rechtliche Konsequenzen, wenn Prüfpflichten verletzt werden
  • Versicherungsprobleme, weil viele Policen nur bei nachgewiesener Wartung greifen

Regelmäßige Wartung bedeutet daher nicht nur Pflichterfüllung – sie ist vor allem eine Investition in die Sicherheit, die Betriebskontinuität und den Werterhalt Ihrer Anlage.


Gesetzliche und normative Grundlagen der Wartungspflicht

In Deutschland ergibt sich die Wartungspflicht aus einem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Diese haben unterschiedliche Ursprünge – vom öffentlichen Baurecht über Normen bis hin zu privatrechtlichen Versicherungsverträgen:

  • DIN 14675 – regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
  • DIN VDE 0833-1/-2/-3 – für Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldetechnik und Gefahrenmeldesysteme
  • DIN EN 50132 / DIN EN 62676 – Videoüberwachungssysteme
  • DIN VDE 0108 – Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten
  • ArbStättV / BetrSichV – Anforderungen an technische Sicherheit im Arbeitsschutz
  • VdS-Richtlinien (z. B. VdS 2311, VdS 2095) – insbesondere bei versicherungsrelevanter Technik
  • Herstellerangaben – oft mit konkreten Wartungsempfehlungen oder Vorschriften zur Gewährleistung

Hinzu kommen Brandschutzkonzepte, Bescheide der Bauaufsicht, Auflagen von Versicherungen oder individuelle Vorgaben durch die Feuerwehr.


Wartungsintervalle im Überblick – Was muss wann geprüft werden?

Brandmeldeanlagen (BMA)

Relevante Normen: DIN 14675, DIN VDE 0833-1/-2

  • Tägliche Sichtkontrolle: Anzeige an der Zentrale, Störungen erkennen
  • Monatliche Prüfung: Evakuierungsfunktionen, akustische Signale, ggf. Aufschaltung
  • Vollwartung durch Fachfirma: mind. 1× jährlich, in vielen Fällen halbjährlich sinnvoll

Typische Inhalte der Wartung:

  • Funktion aller Melder und Signalgeber
  • Akkukapazität und Netzversorgung
  • Funktion der Übertragungseinrichtungen
  • Aktualisierung der Laufkarten, Feuerwehrpläne, Meldelisten

Einbruchmeldeanlagen (EMA)

Relevante Normen: DIN VDE 0833-3, VdS 2311

  • Funktionstest durch Betreiber: regelmäßig, z. B. Türen, Bewegungsmelder
  • Wartung durch Fachfirma: mindestens 1× jährlich, ggf. öfter bei hohem Schutzbedarf

Besonderheiten bei VdS-zertifizierten Anlagen:

  • Nachweis der Wartung gegenüber Versicherer verpflichtend
  • Prüfung von Sabotagekontakten, Sensorik, Alarmweiterleitung

Videoüberwachungssysteme (CCTV)

Relevante Normen: DIN EN 62676, DSGVO

  • Regelmäßige Sichtkontrolle: Bildqualität, Positionierung, Funktion von Kameras
  • Technische Überprüfung: mind. 1× jährlich, inkl. Speicher, Netzwerk, Software
  • Datenschutzprüfung: Kontrolle der Hinweisschilder, Zugriffsrechte, Speicherzeiten

Zutrittskontrollsysteme

Relevante Normen: DIN EN 60839-11-1/-2

  • Funktionsprüfung: regelmäßig durch Betreiber (Leser, Türöffner, mechanische Teile)
  • Jährliche Wartung: Technik, Datenhaltung, Akkus, Netzwerkverbindungen, Zeitsynchronisation

Sicherheitsbeleuchtung und Notstromsysteme

Relevante Normen: DIN VDE 0108, DIN EN 50171

  • Monatlicher Funktionstest: durch Betreiber, insbesondere Batterietest
  • Jährliche Vollprüfung: inkl. Dokumentation, Lasttest, ggf. durch externe Fachkraft

USV-Systeme (unterbrechungsfreie Stromversorgung)

  • Regelmäßige Sichtprüfung und Funktionstest
  • Batterieprüfung und Wartung: alle 6–12 Monate, je nach Nutzung und Hersteller

Was umfasst eine fachgerechte Wartung?

Eine qualifizierte Wartung durch eine Fachfirma beinhaltet deutlich mehr als nur „mal drüberschauen“:

  • Sichtkontrolle und Reinigung aller Komponenten
  • Prüfung der Befestigungen und Umgebungseinflüsse
  • Elektrische Messungen (z. B. Spannungen, Übergangswiderstände)
  • Funktionstests mit Simulation von Alarmszenarien
  • Softwareupdates, Backup der Konfiguration
  • Dokumentation der Ergebnisse (Wartungsprotokoll mit Mängelbericht)

Bei sicherheitskritischen Abweichungen oder Defekten erfolgt eine Instandsetzung – teils sofort, teils mit gesondertem Auftrag.


Wer darf die Wartung durchführen?

Je nach Systemtyp gelten unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Wartungsfirma:

  • Brandmeldeanlagen: Nur Firmen mit DIN 14675-Zertifizierung (Zertifikat nach Anlage F)
  • VdS-zertifizierte EMA: Nur durch anerkannt VdS-zertifizierte Errichterfirmen
  • Video- und Zutrittssysteme: Technisch geschulte Fachkräfte mit Systemerfahrung
  • Sicherheitsbeleuchtung / USV: Elektrofachkräfte mit Kenntnis der VDE-Normen

Der Betreiber ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass nur qualifiziertes Personal eingesetzt wird.


Tipps für die Praxis – So bleiben Sie auf der sicheren Seite

✔️ Wartungskalender führen – idealerweise digital, mit Erinnerungsfunktion
✔️ Alle Prüfberichte systematisch ablegen – für Behörden, Versicherung oder Revision
✔️ Mängel zügig beheben lassen – inkl. schriftlicher Rückmeldung
✔️ Eigenkontrollen dokumentieren – z. B. tägliche Sichtprüfung der BMA-Zentrale
✔️ Vertrag mit Wartungsfirma abschließen – klar geregelt, mit Fristen, Reaktionszeiten und Berichtspflichten